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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sabrina Kick – Wiener Stadtkatzen e.U.

Zum Impressum

https://www.wienerstadtkatzen.at/agb

Gültig ab 1.6.2024

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen  Wiener Stadtkatzen e.U., geführt durch Sabrina Kick als Inhaberin, FN 627623a, mit Sitz in der Hernstorferstraße 29/8, 1140 Wien (im Folgenden "Wiener Stadtkatzen") und dem Auftraggeber, der Wiener Stadtkatzen mit der zeitlichen befristeten Betreuung seiner/n Katze(n) und/oder mit der Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit seiner/n Katze(n) beauftragt (im Folgenden der "Kunde"). Wiener Stadtkatzen erbringt sämtliche Leistungen, die auf der Homepage http://www.wienerstadtkatzen.at angeboten werden, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB").  Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Wiener Stadtkatzen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.2

Wiener Stadtkatzen ist ein eingetragenes Einzelunternehmen und jede Dienstleistung wird von Sabrina Kick persönlich durchgeführt. Wiener Stadtkatzen behält es sich vor und ist ohne vorherige Zustimmung des Kunden berechtigt, in begründeten Einzelfällen (z.B. Krankheit, Unfall, nicht vorhersehbare Verhinderung oder Notfall) geeignete und fachlich qualifizierte Dritte mit der Übernahme der vereinbarten Betreuungsleistungen für den Kunden zu beauftragen.

1.3

Wiener Stadtkatzen behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Für den Kunden maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Betreuungsvertrags (siehe Punkt 4 der AGB) geltende Fassung der AGB, die auf der Website https://www.wienerstadtkatzen.at/agb zu finden ist.  

2. Dienstleistungen

2.1 Katzenbetreuung

2.1.1

Wiener Stadtkatzen übernimmt für den Kunden die zeitlich befristete Betreuung der Katze(n) des Kunden gemäß den Bedingungen der zwischen Wiener Stadtkatzen und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung.

2.1.2

Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch Wiener Stadtkatzen erfolgt Montag bis Sonntag (einschließlich Feiertagen) zwischen 08:00 – 18:00 Uhr. 

2.1.3

Wiener Stadtkatzen wird die vereinbarten Betreuungsleistungen  ausschließlich in den vom Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Räumlichkeiten des Kunden erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, Dokumente, Wertgegenstände und Bargeld in seinen Räumlichkeiten während der Betreuung durch Wiener Stadtkatzen verschlossen aufzubewahren.

2.1.4

Wiener Stadtkatzen versichert alle übergebenen Schlüssel für die Räumlichkeiten des Kunden diebstahlsicher aufzubewahren, nicht an Dritte weiterzugeben und keinesfalls nachfertigen zu lassen. Die Schlüsselübergabe wird schriftlich dokumentiert und ausnahmslos persönlich durchgeführt. Während der Abwesenheit des Kunden wird weder von Wiener Stadtkatzen noch vom Kunden dritten Personen Zutritt in die Räumlichkeiten des Kunden gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen oder (Reinigungs-)Personal, die selbst über Schlüssel zu den Räumlichkeiten verfügen.

2.1.5

Während des vereinbarten Betreuungszeitraums wird Wiener Stadtkatzen die Katze(n) des Kunden artgerecht und bestmöglich pflegen und betreuen. Wiener Stadtkatzen verpflichtet sich, die Räumlichkeiten des Kunden mit größter Sorgfalt zu behandeln und auf den Erhalt des vorgefundenen Zustandes zu achten.

2.1.6

Für die Dauer des vereinbarten Betreuungszeitraums sind vom Kunden alle für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch Wiener Stadtkatzen notwendigen und nützlichen Produkte wie Futtermittel, Medikamente, Einstreu und Hygieneartikel - wie auf der Homepage www.wienerstadtkatzen.at/checkliste beschrieben - in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Sollten solche Produkte von Wiener Stadtkatzen nachgekauft werden müssen, werden dem Kunden von Wiener Stadtkatzen alle dafür angefallenen Kosten in Rechnung gestellt und verpflichtet sich der Kunde, Wiener Stadtkatzen die diesbezüglichen Kosten unverzüglich und vollständig zu ersetzen.

2.1.7

Sollte die Verabreichung von Medikamenten oder spezielle Fütterungen an Katzen während des vereinbarten Betreuungszeitraums erforderlich sein, wird der Kunde Wiener Stadtkatzen vor Beginn Betreuung sämtliche erforderlichen Informationen sowie eine genaue Instruktion zur Medikamentenvergabe bzw Fütterung erteilen.

2.1.8

Wiener Stadtkatzen erklärt gegenüber dem Kunden ausdrücklich, nicht zur Ausübung von veterinärmedizinischen Tätigkeiten berechtigt zu sein und dass in der Republik Österreich, Diagnose und Therapie am kranken Tier nach § 12 Tierärztegesetz ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind. Daher werden von Wiener Stadtkatzen keine veterinärmedizinischen Tätigkeiten erbracht und keine Injektionen an Katzen durchgeführt.

2.1.9

Auf Wunsch des Kunden werden für die zweite tägliche Fütterung Futterautomaten eingesetzt, die von Wiener Stadtkatzen gegen Zahlung einer individuell mit dem Kunden vereinbarten  Leihgebühr innerhalb des vereinbarten Betreuungszeitraums zur Verfügung gestellt werden. Solche Futterautomaten stehen im alleinigen Eigentum von Wiener Stadtkatzen und werden von Wiener Stadtkatzen bei Beendigung der Betreuung aus den Räumlichkeiten des Kunden entfernt oder sind andernfalls vom Kunden nach Beendigung der Betreuungsleistungen unverzüglich an Wiener Stadtkatzen herauszugeben.

2.1.10

Der Kunde überlässt Wiener Stadtkatzen für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes, übergibt eine vom Kunden unterfertigte Vollmacht für tierärztliche Behandlungen und trägt in diesem Zusammenhang sämtliche Kosten für tierärztliche Behandlungen sowie Kosten für Medikamente, Fahrten zum Tierarzt, und von Wiener Stadtkatzen getätigten Zeitaufwand.

2.1.11

Voraussetzung für die Katzenbetreuung durch Wiener Stadtkatzen sind ein gültiger Impfpass und bei Freigängerkatzen ein aktiver Flo- und Zeckenschutz. Der Kunde bestätigt, dass alle notwendigen Schutzimpfungen durchgeführt wurden und bei Freigängerkatzen ein aktiver Floh- und Zeckenschutz besteht.

2.1.12

Katzen mit ansteckenden Krankheiten werden von Wiener Stadtkatzen nicht betreut, darunter fallen auch mit Parasiten - wie Milben und Flöhe - befallene Katzen.

2.1.13

Jegliche Änderungen von Beginn und/oder Ende des vereinbarten Betreuungszeitraums müssen Wiener Stadtkatzen vom Kunden umgehend telefonisch mitgeteilt werden und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Wiener Stadtkatzen. Wiener Stadtkatzen ist nicht verpflichtet über den vereinbarten Betreuungszeitraum hinaus die Katzen zu betreuen. Sofern und soweit Wiener Stadtkatzen einer Änderung des Betreuungszeitraums zustimmt, werden die zusätzlich erbrachten Leistungen gemäß dem vereinbarten vollen Tagestarif in Rechnung gestellt.

2.1.14

Während der Betreuung bleibt der Kunde weiterhin Eigentümer und Halter der Katze(n).

2.1.15

Wiener Stadtkatzen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet durch die Katze(n) verursachte Verunreinigungen in den Räumlichkeiten des Kunden zu beseitigen. Zeitaufwand und in diesem Zusammenhang angefallene Kosten (zB für Reinigungsmittel) für solche Reinigungsarbeiten können dem Kunden von Wiener Stadtkatzen in Rechnung gestellt werden.

2.2 Katzenberatung

2.2.1

Wiener Stadtkatzen erbringt gegenüber dem Kunden gemäß der auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Einzelvereinbarung individuelle Beratung bei Verhaltensproblemen von Katzen. Die Beratungsleistungen werden online oder in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht.

2.2.2

Beratungsleistungen von Wiener Stadtkatzen betreffend Pflege, Haltung, Ernährung und Umgang von/mit Katzen und erfolgen nach bestem Fachwissen von Wiener Stadtkatzen. Es wird ausdrücklich auf die sich laufend verändernden wissenschaftlichen Erkenntnisse und unterschiedlicher Beratungsansätze hingewiesen. Es kann daher nicht gewährleistet werden, dass sämtliche Beratungsleistungen von Wiener Stadtkatzen zu jeder Zeit richtig, aktuell und/oder vollständig sind.

2.2.3

Wiener Stadtkatzen übernimmt keine Gewähr, Garantie oder Haftung dafür, dass bei der/den Katze(n) aufgrund der Beratung eine tatsächliche Verbesserung des problematischen Verhaltens eintritt. Ein dahingehender Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet.

2.2.4

Verhaltensprobleme können auch auf gesundheitliche Probleme hindeuten. Vor einer Beratung ist auf jeden Fall die Vorstellung beim Tierarzt anzustreben. Das Beratungsangebot ersetzt keine veterinärmedizinische Untersuchung.

3. Anmeldung zur Katzenbetreuung

3.1

Vor der ersten Beauftragung durch einen Kunden ist telefonisch oder schriftlich ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Wiener Stadtkatzen zu vereinbaren. Der Kunde hat spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn den vereinbarten Termin für ein Erstgespräch schriftlich oder telefonisch zu verschieben oder abzusagen.

3.2

Eine Anfrage für die Erbringung von Dienstleistungen durch Wiener Stadtkatzen erfolgt schriftlich über das Kontaktformular auf der Website www.wienerstadtkatzen.at, per E-Mail oder WhatsApp der auf www.wienerstadtkatzen.at bekannt gegebenen Telefonnummer. Dabei handelt es sich lediglich um eine Einladung des Kunden an Wiener Stadtkatzen ein Angebot zu legen (invitatio ad offerendum). Es steht Wiener Stadtkatzen frei, dem Kunden anschließend ein schriftliches Angebot zu legen oder eine Angebotslegung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3.3

Im Zuge des Erstgesprächs werden alle wichtigen Daten und Informationen zu der/den Katze(n) des Kunden erhoben. Die Angaben des Kunden müssen richtig und vollständig sein. Wiener Stadtkatzen behält sich das Recht vor, im Falle von nicht richtigen und/oder vollständigen Angaben des Kunden, kein Angebot zu legen bzw den Betreuungsauftrag abzulehnen. Ohne vollständigen Angaben zu der/den zu betreuenden Katze(n) sind keine Leistungen von Wiener Stadtkatzen möglich.

3.4

Die vom Kunden beim Erstgespräch bekannt gegebenen Daten und Informationen  gelten für jede weiteren Betreuungsleistungen von Wiener Stadtkatzen für dieselbe(n) Katze(n). Allfällige Änderungen dieser Daten und Informationen sind Wiener Stadtkatzen vom Kunden bei Erteilung eines Folgeauftrags schriftlich bekannt zu geben.

3.5

Aufträge zur Betreuung von Freigängerkatzen werden von Wiener Stadtkatzen ausschließlich angenommen, wenn der ungehinderte  Zugang der Katze(n) zu den Räumlichkeiten des Kunden mittels Katzenklappe sichergestellt ist.

4. Vertragsabschluss

4.1

Der Kunde schließt mit Wiener Stadtkatzen auf Basis dieser AGB einen individuellen Betreuungsvertrag ab (im Folgenden der "Betreuungsvertrag"). Der Betreuungsvertrag enthält die vereinbarten Bedingungen der Betreuung durch Wiener Stadtkatzen. Für sämtliche Betreuungen – auch für Folgeaufträge – ist jeweils eine Betreuungsvertrag abzuschließen. Wiener Stadtkatzen ist nicht verpflichtet, Folgeaufträge anzunehmen bzw weitere Betreuungsaufträge abzuschließen.

4.2

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags wird Wiener Stadtkatzen vom Kunden die Vollmacht erteilt, bei Erkrankungen, Unfällen sowie vergleichbaren Notfällen betreffend die betreute(n) Katze(n), den vom Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Haus-Tierarzt - oder bei Nichterreichbarkeit Haus-Tierarztes  (zB außerhalb der Geschäftszeiten) - die nächstgelegene Tierarztpraxis bzw Tierklink aufzusuchen. Dafür anfallende Kosten und Barauslagen trägt der Kunde (Tierarzthonorar, Transport, Medikamente, Zeitaufwand von Wiener Stadtkatzen). Zu diesem Zweck wird der Kunde bei Abschluss des Betreuungsvertrags eine von ihm unterzeichnete Vollmacht für tierärztliche Behandlungen übergeben.

4.3

Der Kunde verpflichtet sich bei Abschluss des Betreuungsvertrags seine Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zu hinterlassen und Kontaktdaten einer Vertrauensperson (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben, die zusätzlich im Notfall benachrichtigt werden soll.

4.4

Der Kunde bestätigt damit, dass die von Wiener Stadtkatzen zu betreuende(n) Katze(n) keine Gefahr für den Menschen darstellt / darstellen, an keiner ansteckenden Krankheit leidet / leiden, geimpft, frei von Parasiten ist / sind sowie alle Angaben zum Gesundheitszustand der Katze(n), einschließlich Informationen zur korrekten Medikamentengabe und zu den Besitzverhältnissen, vollständig und richtig sind. Auf Verlangen von Wiener Stadtkatzen sind die notwendigen Dokumente (wie zB Impfausweis) vorzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, Wiener Stadtkatzen unaufgefordert auf Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten seiner Katze(n) - wie beispielsweise übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit – bei Abschluss des Betreuungsvertrags hinzuweisen.

4.5

Wiener Stadtkatzen kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Katze(n) entgegen der Angaben des Kunden an einer ansteckenden Krankheit oder Parasitenbefall leidet, der Kunde das Honorar nicht vereinbarungsgemäß begleicht oder die Betreuung durch Wiener Stadtkatzen aus anderen Gründen unzumutbar wird.

5. Entgelt und Zahlungsbedingungen

5.1

Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, hat der Kunde das gesamte im Betreuungsvertrag vereinbarte Entgelt für die von Wiener Stadtkatzen zu erbringenden Betreuungsleistungen vor dem 1. Betreuungstag im Voraus zu leisten. Sollte ein Kunde das vereinbarte Entgelt vereinbarungswidrig nicht vor Beginn der Betreuung leisten, ist Wiener Stadtkatzen nicht verpflichtet, Betreuungsleistungen zu erbringen und ist zur Kündigung aus wichtigem Grund (siehe Punkt 4.5) berechtigt.

5.2

Das Entgelt ist vom Kunden im Voraus durch Überweisung auf das von Wiener Stadtkatzen bekannt gegebene Konto oder bei Übergabe der Schlüssel zu den Räumlichkeiten des Kunden in bar zu begleichen.

5.3

Zusätzlich tatsächlich angefallene notwendigen oder nützlichen Kosten und Barauslagen während der Betreuung durch Wiener Stadtkatzen, wie etwa für tierärztliche Behandlungen, Transport und Hygiene- und Futterprodukte, zusätzlichen Zeitaufwand von Wiener Stadtkatzen im Zusammenhang mit tierärztlichen Behandlungen der Katze(n) oder der Beseitigung von durch die Katze(n) verursachte Verunreinigungen in den Räumlichkeiten des Kunden sind Wiener Stadtkatzen vom Kunden nach Aufforderung von Wiener Stadtkatzen unverzüglich zu ersetzen.

5.4

Wiener Stadtkatzen ist nicht verpflichtet, nicht für die Betreuung der Katze(n) notwendigen Leistungen - wie etwa Reinigung der Räumlichkeiten des Kunden, Entgegennahme von Paketen/Post, Postkastenentleerung oder Gießen von Pflanzen – zu erbringen.

5.5

Aktuelle Preise und Informationen zu sämtlichen von Wiener Stadtkatzen angebotenen Dienstleistungen können der Website http://www.wienerstadtkatzen.at/preise entnommen werden. Die Preise auf der Webseite sind inklusive anwendbarer Umsatzsteuer. Änderungen von Preisen und Dienstleistungsumfang bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für vereinbarte Betreuungen gelten die im Betreuungsvertrag vereinbarten Preise.

5.6

Kassenbelege und Rechnungen werden in elektronischer Form inklusive anwendbarer Umsatzsteuer ausgestellt.

5.7

Sofern der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Entgelts oder Wiener Stadtkatzen gemäß dem Betreuungsvertrag oder diesen AGB zu ersetzenden Kosten in Verzug gerät, hat er an Wiener Stadtkatzen jedenfalls Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4% zu zahlen. Hat der Kunde den Zahlungsverzug verschuldet, so hat er Wiener Stadtkatzen auch den darüberhinausgehenden tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus gehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

6. Stornierungsbedingungen

6.1

Stornierungen sind vom Kunden so früh wie möglich bekannt zu geben. Sofern im Einzelfall nicht abweichend etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

6.1.1

Erstgespräche sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Hierbei fallen keine Gebühren an.

6.1.2

Wird ein Auftrag bis zu zwei Wochen vor dem 1. Betreuungstag storniert, beträgt die Stornogebühr 30% des Auftragswertes.

6.1.3

Wird ein Auftrag bis zu einer Woche vor dem 1. Betreuungstag storniert, beträgt die Stornogebühr 50% des Auftragswertes.

6.1.4

Bei kurzfristiger Stornierung von weniger als einer Woche vor dem 1. Betreuungstag beträgt die Stornogebühr 75% des Auftragswertes.

6.1.5

Sollte die Betreuung nach Beginn des 1. Betreuungstags und bevor dem vereinbarten Ende des Betreuungszeitraums durch den Kunden storniert bzw abgebrochen werden, beträgt die Stornogebühr 100% des Auftragswerts für die nicht in Anspruch genommenen Betreuungsdienstleistungen

6.1.6

Bei Kündigungen aus wichtigem Grund durch Wiener Stadtkatzen mit sofortiger Wirkung gemäß Punkt 4.5 dieser AGB beträgt die Stornogebühr 100% des Auftragswertes der noch nicht in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen.

6.2

Stornierungen sind vom Kunden schriftlich an Wiener Stadtkatzen zu richten. Das vom Kunden bereits bezahlte Honorar wird von Wiener Stadtkatzen abzüglich der Stornogebühren an den Kunden rücküberwiesen.

7. Haftungsausschluss

7.1

Der Kunde übernimmt die volle Haftung für seine Katze(n). Sollte Wiener Stadtkatzen als Tierhalter gemäß § 1320 ABGB in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde Wiener Stadtkatzen schad- und klaglos zu halten, ausgenommen Sachschäden wurden von Wiener Stadtkatzen grob fahrlässig oder vorsätzlichen verursacht.

7.2

Eine Haftung von Wiener Stadtkatzen für Verletzungen, Erkrankungen, Unfälle oder Tod der Katze(n) während der Betreuung durch Wiener Stadtkatzen ist - mit Ausnahme von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen von Wiener Stadtkatzen - ausgeschlossen.

7.3

Eine Haftung von Wiener Stadtkatzen für Schäden, die die Katze(n) in den Räumlichkeiten des Kunden, an anderen Menschen oder Tieren verursacht/verursachen - ausgenommen für Schäden die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen von Wiener Stadtkatzen verursacht werden – ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Verunreinigungen durch die Katze(n).

7.4

Der Kunde ist für den fluchtsicheren und katzengerechten Zustand seiner Räumlichkeiten verantwortlich. Bei Freigängerkatzen ist der ungehinderte Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden mittels Katzenklappe zu gewährleisten.

7.5

Sollte eine Katze wider Erwarten weglaufen oder Freigängerkatzen nicht mehr zurückkehren, ist eine Haftung von Wiener Stadtkatzen für Folgeschäden an der Katze  - ausgenommen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen von Wiener Stadtkatzen – ausgeschlossen. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden bei Dritten ist ausgeschlossen. Wiener Stadtkatzen wird alle nötigen und zumutbaren Maßnahmen (zB Information von Tierheim und Polizei) setzen.

7.6

Der Abschluss einer Tierversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. 

7.7

Wiener Stadtkatzen haftet nicht für durch sein Katze(n) verursachte Beschädigungen in den Räumlichkeiten des Kunden, einschließlich Schäden an Geräten und Einrichtungsgegenständen.

7.8

Wiener Stadtatzen haftet bei Sachschäden nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung von Wiener Stadtkatzen für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

7.9

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Wiener Stadtkatzen, wenn sie nicht vom Kunden binnen einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß). Davon unberührt bleiben gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden.

8. Datenschutz

 

8.1

Bei der Erbringung von Dienstleistungen von Wiener Stadtkatzen ist es erforderlich, personenbezogene Daten des Kunden und auch personenbezogene Daten von vom Kunden als (Notfall-)Kontakt bekannt gegebenen Dritten zu verarbeiten. Soweit der Kunde solche Daten zur Verfügung stellt, darf Wiener Stadtkatzen davon ausgehen, dass er dazu berechtigt ist. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass die von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten von Wiener Stadtkatzen verarbeitet werden.

8.2

Wiener Stadtkatzen verarbeitet personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden sich dazu in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://www.wienerstadtkatzen.at/datenschutz).

8.3

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Abwicklung und Durchführung des Betreuungsvertrags mit dem Kunden verwendet. Die Daten werden in eine Kundendatei von Wiener Stadtkatzen erfasst, die alle notwendigen Daten zu der / den Katze(n) und dem Kunden beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind. Der Kunde wird davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch Wiener Stadtkatzen gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbei­ter von Wiener Stadtkatzen weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen. 

8.4

Der Kunde erlaubt Wiener Stadtkatzen Fotos der Katze(n) in den sozialen Medien und auf der Website von Wiener Stadtkatzen ohne Nennung des Kunden (Besitzers) zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Sämtliche Rechte an Fotos und Videos, die im Rahmen der Betreuung von Wiener Stadtkatzen gemacht wurden, verbleiben bei Wiener Stadtkatzen.

8.5

Möchte der Kunde die Tätigkeiten von Wiener Stadtkatzen mit einer Kamera  überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Wiener Stadtkatzen im Betreuungsvertrag. Ohne Zustimmung von Wiener Stadtkatzen vorgenommene Überwachungsmaßnahmen und angefertigte Videoaufnahmen sind unzulässig. Diesfalls behält sich Wiener Stadtkatzen die Ergreifung rechtlicher Maßnahmen, wie etwa die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ausdrücklich vor.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Diese AGB sowie die gesamte Vertragsbeziehung zwischen Wiener Stadtkatzen und dem Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

9.2

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so ist das Gericht am Sitz von Wiener Stadtkatzen für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern gilt § 14 KSchG.

9.3

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürften zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.4

Ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Wiener Stadtkatzen ist die teilweise oder gänzliche Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Betreuungsvertrag, diesen AGB oder die Übertragung der Vertragsposition (Vertragsübernahme) des Kunden an Dritte unzulässig.

9.5

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

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